Information

Coaching AGB
der

Marion Andreas
Odenwaldstr. 46
65428 Rüsselsheim am Main

 

Präambel


Unter diesen Coaching AGB werden die wesentlichen vertraglichen Bestimmungen geregelt die für Coaching Leistungen im Bereich Ernährungsberatung in 1:1 Coaching Sessions (nachfolgend „Coaching Leistungen“) durch Marion Andreas (nachfolgend auch „Marion Andreas“) gegenüber Teilnehmenden an den Coaching Leistungen (nachfolgend auch „Coachees“) erbracht werden. Nachfolgend werden Marion Andreas und Coachees jeweils einzeln die „Partei“ und gemeinsam auch als „die Parteien“ bezeichnet.


1. Allgemeines

(1) Diese Coaching AGB gelten, sobald die Coaching Leistungen von Marion Andreas zu den in der Buchung im Online Buchungssystem bzw. zu den in der Kommunikation zwischen den Parteien genannten Konditionen beauftragt wurden. Im vorgenannten Fall kommt zwischen den Parteien ein Coaching Vertrag zustande.
(2) Diese Coaching AGB sowie sämtliche Coaching Leistungen gelten ausschließlich gegenüber Coachees, die als Verbraucher und damit Privatpersonen agieren. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(3) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Annahmeerklärungen etc. gehen den Regelungen dieser Coaching AGB vor.


2. Vertragsgegenstand & Art der Leistungserbringung

(1) Gegenstand des Coaching Vertrages ist die individuelle Coaching Leistung von Marion Andreas gegenüber Coachees in 1:1 Coaching Sessions.
(2) Marion Andreas begleitet Coachees mit den Coaching Leistungen in den von Marion Andreas angebotenen Themenbereichen, mithin im Rahmen der Ernährungsberatung. Marion Andreas erbringt die Coaching Leistungen stets mit entsprechender Fachexpertise sowie aus eigenen Erfahrungen heraus. Im Rahmen der Erbringung der Coaching Leistungen gilt insbesondere Folgendes:

a. Marion Andreas erbringt stets eine sich auf die jeweils aktuellen und persönlichen Situationen der Coachees orientierte Coaching Leistung. Marion Andreas verfolgt dabei, trotz einer ggf. vereinbarten festen Laufzeit oder Struktur, kein vorher festgelegtes oder allgemein anerkanntes Programm, sondern geht in jeder einzelnen Coaching Session auf die individuellen Bedürfnisse der Coachees ein.
b. Marion Andreas schuldet keinen wirtschaftlichen, gesundheitlichen oder sonstigen Erfolg mit den Coaching Leistungen und gibt im Rahmen der Erbringung der Coaching Leistungen auch keine Zertifikate oder sonstige Bescheinigungen über etwaig erreichte Stufen oder Ziele aus. Coaching ist ein unterstützender Prozess; der konkrete Nutzen hängt maßgeblich von Voraussetzungen und Mitwirkung der Coachees ab. Aussagen in Werbung, Testimonials oder Beispielen stellen keine Garantie für einen bestimmten Erfolg dar.
c. Schwerpunkt der Coaching Leistungen ist hierbei die Durchführung von synchron, also live-stattfindenden Coaching Sessions.
d. Sollte Marion Andreas Materialien, also etwa Unterlagen, Handbücher oder auch digitale Inhalte, wie bspw. Audios, Skripte, Videos im Zusammenhang mit den Coaching Leistungen zur Verfügung stellen, gelten diese ausschließlich als begleitendes Material, gelten als Dokumentation oder Vertiefung und stellen keine verpflichtenden Inhalte der Coaching Leistungen dar. Etwaige Selbstlernphasen oder eine Begleitung zwischen einzelnen Coaching Sessions sind lediglich untergeordneter Teil der Coaching Leistungen, stellen aber weder zeitlich noch inhaltlich einen maßgeblichen Teil der Hauptleistungen dar. Sämtliches Material ist ausschließlich durch die Coachees persönlich nutzbar. Eine Vervielfältigung und Verbreitung dieser Materialien und digitalen Inhalte ist nicht erlaubt.
e. Sämtliche Veränderungsprozesse, die Coachees im Rahmen der von Marion Andreas erbrachten Coaching Leistungen machen, werden von Marion Andreas nur „begleitet“, nicht geleitet. Die einzelnen Coaching Sessions richten sich an der individuellen Entwicklung der Coachees aus und werden dementsprechend von Marion Andreas vorbereitet und durchgeführt. Es gibt keine Prüfungen und Marion Andreas stellt keine Aufgaben, die Coachees als Leistungsnachweis lösen müssen. Eine beaufsichtigte oder sonst wie organisierte Kontrolle etwaiger Fortschritte der Coachees findet im Übrigen nicht statt.
f. Die Coaching Leistungen stellen eine individuelle Begleitung dar, aber eben keine schulische oder unterrichtsähnliche Ausbildung.

(2) Marion Andreas ist kein psychologischer Psychotherapeut und erbringt keine medizinischen oder gesundheitlichen Leistungen.
(3) Die Anwendung und Umsetzung der Impulse, die Coachees durch die Erbringung der Coaching Leistungen erhalten, ist stets ein eigenverantwortlicher Prozess, der ausschließlich in der Hand der Coachees und damit außerhalb des Einflussbereiches von Marion Andreas liegt. Daher kann Marion Andreas, wie oben bereits genannt, weder Erfolge garantieren noch die Haftung für etwaige Symptomverstärkungen, Symptomverlagerungen oder anderweitige mögliche negative Folgen übernehmen. Die Coaching Leistungen ersetzen keine Psychotherapie oder ärztliche Behandlung, sondern können diese allenfalls ergänzen.


3. Mitwirkungspflichten & Eigenverantwortlichkeit

(1) Sollte Marion Andreas für die Erbringung der Coaching Leistungen auf Mitwirkungen der Coachees angewiesen sein, so haben sie diese auf die entsprechende Anforderung von Marion Andreas zu erbringen. Diese Mitwirkungspflichten können insbesondere in folgenden Punkten liegen:

a. Beantwortung von vorab durch Marion Andreas zur Verfügung gestellter Fragen.
b. Mitteilung von entsprechenden Vorinformationen & ihrer Situation.
c. Teilnahme an den vereinbarten Coaching Sessions.
d. Sicherstellung des Vorliegens der technischen Voraussetzungen, die für die Erbringung der Coaching Leistungen notwendig sind.

(2) Coachees sind in jedem Fall selbst dafür verantwortlich, in ihrer Situation und in ihrer Person die Voraussetzungen zu erfüllen, die es für die Coaching Leistungen bedarf. Dies gilt bspw. für mentale oder körperliche Vorbelastungen. Weiterhin sind Coachees selbst für sämtliche Verhaltensweisen und Ergebnisse verantwortlich, die sie durch die Coaching Leistungen an und bei ihnen kennenlernen oder vertiefen.


4. Art der Coaching Sessions

(1) Marion Andreas erbringt Coaching Leistungen in 1:1 Coaching Sessions, also in individuell mit den Coachees durchgeführten Sessions. Die Vereinbarung von 1:1 Coaching Sessions erfolgt in Abstimmung mit Coachees bzw. über eine Buchung im Online Buchungs-Kalender.
(2) Sämtliche Coaching Sessions werden, sofern nicht anders vereinbart, digital über Video Call Tools oder per Telefon durchgeführt.
(3) Eine Begleitung zwischen einzelnen Coaching Sessions findet nur statt, wenn diese individuell über die Buchung eines konkreten Coaching Modells vereinbart wurde und sofern die individuelle Situation bzw. die gemeinsame Vereinbarung dies verlangt.


5. Zustandekommen des Coaching Vertrages

(1) Online Buchung: Ein Vertrag über die Inanspruchnahme der Coaching Leistungen sowie sonstige Leistungen kommt, sollten diese in einem Online zur Verfügung gestellten Buchungssystem gebucht werden, wie folgt zustande:
(2) Auf der Website von Marion Andreas sind Informationen über Inhalt und Kosten der von Marion Andreas angebotenen kostenpflichtigen Coaching Leistungen sowie sonstigen Leistungen, insbesondere über die von Marion Andreas angebotenen verschiedenen Coaching Modelle, zu finden. Diese Informationen stellen noch kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages zur Inanspruchnahme der Coaching Leistungen sowie der sonstigen Leistungen dar.
(3) Vor einer verbindlichen Buchung haben Coachees jederzeit die Möglichkeit, ein kostenloses und unverbindliches Kennenlerngespräch mit Marion Andreas zu führen. Hierfür kann ein Termin im Kalender von Marion Andreas ausgesucht oder in gemeinsamer Absprache vereinbart werden.
(4) Durch das Absenden des entsprechenden Buchungsformulars zur Beauftragung der Coaching Leistungen geben Coachees gegenüber Marion Andreas ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Coaching Vertrages über Coaching Leistungen sowie über die sonstigen Leistungen ab.
(5) Coachees werden vor Absenden des Buchungsformulars auf die Kostenpflichtigkeit der Buchung hingewiesen. Sie haben die Möglichkeit, von diesen Coaching AGB sowie von weiteren Dokumenten, wie u.a. der Widerrufsbelehrung oder etwaigen Einwilligungserklärungen Kenntnis zu nehmen bzw. diese unmittelbar im Zusammenhang mit der Buchung der Coaching Leistungen sowie der sonstigen Leistungen abzugeben.
(6) Weiterhin haben Coachees vor dem Absenden des Buchungsformulars die Möglichkeit, ihre Eingaben zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.
(7) Nach Absenden des Buchungsformulars erhalten Coachees eine Eingangsbestätigung ihrer Buchung an die von ihnen mitgeteilte E-Mail-Adresse. Diese Eingangsbestätigung stellt grds. auch die Annahme des Angebots auf Buchung der Coaching Leistungen sowie der sonstigen Leistungen dar.
(8) In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail wird der Vertragstext (bestehend aus u.a. Bestellung, Coaching AGB, Widerrufsbelehrung und Rechnung) zugesandt (Vertragsbestätigung).


6. Vergütung & Zahlungsbedingungen

(1) Die Art und die Höhe der Vergütung für die gebuchten Coaching Leistungen sowie etwaiger sonstigen Leistungen sowie das gebuchte Coaching Modell wird, je nach gewähltem Weg der Beauftragung, im Buchungsprozess, in der Buchungsübersicht sowie in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
(2) Coachees werden im Rahmen des Buchungsvorgangs über die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten informiert und können aus diesen die für sie passende Zahlungsart auswählen.
(3) Alle Vergütungsbestandteile verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden sämtliche Preise als Bruttopreise, also inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.
(4) Vergütungen sind grds. 14 Tage nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung auf das von Marion Andreas angegebene Bankkonto zu zahlen. Sollte dies nicht erfolgen, ist Marion Andreas zur Zurückhaltung der Coaching Leistungen berechtigt, bis die entsprechende Zahlung ihrem Konto gutgeschrieben wurde.
(5) Sollte Marion Andreas zur Abwicklung des Zahlungsvorgangs Drittanbieter einbinden, gelten hierfür zusätzlich deren Geschäftsbedingungen. Im Rahmen der Einbindung von Drittanbietern wird Coachees auch die Möglichkeit bereitgestellt, die geforderte Vergütung unmittelbar Online zu bezahlen oder per Ratenzahlungsvereinbarung via Klarna oder PayPal.
(6) Bei ausbleibendem Geldeingang trotz Fristablauf ist Marion Andreas berechtigt, Zinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu fordern.
(7) Marion Andreas ist, sofern das von den Coachees gebuchte Coaching Modell eine offene monatliche Laufzeit, also eine Laufzeit, ohne konkretes Ende der Coaching Leistungen, beinhaltet, berechtigt, die vereinbarte Vergütung für das jeweilige Coaching Modell monatlich abzurechnen.
(8) Marion Andreas ist, sofern das von den Coachees gebuchte Coaching Modell einen in sich abgeschlossenen Zeitraum oder einen in sich abgeschlossenen Leistungsumfang darstellt, berechtigt, die gesamte vereinbarte Vergütung für das jeweilige Coaching Modell vorab einzufordern.


7. Laufzeit & Kündigung

(1) Die Laufzeiten und Inhalte der Coaching Leistungen von Marion Andreas richten sich nach dem von den Coachees gewählten Coaching Modell. Die Coaching Modelle sind auf der Website von Marion Andreas, im Angebot bzw. in dem übermittelten Preismodell zu finden.
(2) Der Coaching Vertrag kommt durch den in Ziff. 5 dieser Coaching AGB dargestellten Buchungsprozess zustande. Dieser hat die von den Coachees im Buchungsprozess gewählte Laufzeit.
(3) Bei inhaltlich oder zeitlich festgelegten Coaching Modellen endet der Coaching Vertrag automatisch, also ohne, dass es einer gesonderten Erklärung einer der Parteien bedarf, mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit bzw. mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Coaching Sessions.
(4) Für die ordentliche Kündigung des Coaching Vertrages während seiner Laufzeit gilt Folgendes:

a. Eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich: Für ein gebuchtes Coaching Modell mit einer Laufzeit von bis zu 3 Monaten oder für ein gebuchtes Coaching Modell mit einer festen Anzahl von Coaching Sessions von bis zu 10 Coaching Sessions.
b. Eine ordentliche Kündigung ist möglich: Bei zeitlich oder inhaltlich offenen Coaching Modellen oder solchen mit einer Laufzeit von über 3 Monaten oder einer Vereinbarung von mehr als 10 Coaching Sessions. Hierbei gilt, dass eine ordentliche Kündigung jeweils ab dem 7. Monat der Laufzeit oder nach Erbringung der 10. Coaching Session möglich ist. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen zum Ende eines Monats.

(5) Ergänzend zu den vorgenannten Regelungen der ordentlichen Kündigung gilt Folgendes:

a. Bei vorzeitiger Kündigung des Coaching Vertrages bzw. bei Nicht-Inanspruchnahme einzelner 1:1 Coaching Sessions eines 1:1 Programms innerhalb von 3 Monaten seit dem Datum des Abschlusses des Coaching Vertrages durch die Coachees, erfolgt keine Rückerstattung.
b. Vorgenanntes gilt nicht, wenn die Kündigung des Coaching Vertrages oder die Nicht-Inanspruchnahme einzelner Coaching Sessions auf das Verschulden von Marion Andreas (bspw. vorübergehender Krankheit) beruht oder die Kündigung der Coachees aufgrund des Vorliegens von wichtigen Gründen (siehe dazu unter) erfolgt.

(6) Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Ein wichtiger Grund liegt bspw. vor, wenn Coachees aufgrund einer Erkrankung oder einer sonstigen unerwarteten Störung, körperlich oder geistig nicht mehr in der Lage sind, die Coaching Leistungen in Anspruch zu nehmen oder auch dann, wenn das (Vertrauens-)Verhältnis zwischen den Parteien aufgrund von Umständen, die während der Erbringung der Coaching Leistungen geschehen, unwiederbringlich zerrüttet sind.
(7) Eine Kündigung hat mindestens in Textform (E-Mail ausreichend) an info@the-marion-andreas.de zu erfolgen.
(8) Im Falle einer berechtigten Kündigung werden die bereits erbrachten Coaching Leistungen bzw. die bis zum Wirksamwerden der Kündigung fällig werdenden Gebühren ordnungsgemäß abgerechnet. Bei Coaching Modellen mit einem Festpreis gilt, vorbehaltlich der oben genannten Absätze 4 und 5, dass die anteilig in Anspruch genommenen Coaching Sessions bzw. die anteilig in Anspruch genommene Laufzeit des Coaching Vertrages entsprechend ihres Verhältnisses zur vereinbarten Gesamtleistung abgerechnet werden. Etwaig bereits im Voraus für eine nach Beendigung nicht mehr in Anspruch genommene Laufzeit bzw. für nach Beendigung nicht mehr in Anspruch genommene Coaching Sessions gezahlte Gebühren werden im Verhältnis zu den noch nicht genutzten Coaching Leistungen erstattet.
(9) Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Coaching Vertrag enden mit der Erbringung der letzten vereinbarten Coaching Session automatisch, sofern in diesem Zeitpunkt schon jegliche Zahlungsforderung sowie die Geltendmachung etwaiger Ansprüche hierfür beglichen ist. Sollte es zum vorgenannten Zeitpunkt noch offene Zahlungsforderungen oder offene Ansprüche geben, bleiben diese auch trotz Beendigung bestehen.


8. Verlegung & Stornierung

(1) Unter gewissen Voraussetzungen haben Coachees die Möglichkeit, einzelne Coaching Sessions zu verlegen oder zu stornieren. Hierbei gelten die folgenden Regeln:
(2) 1:1 Coaching Sessions können bis zu 48 Stunden vor ihrem Beginn kostenfrei und ohne die Angabe von Gründen verlegt werden. Später als 48 Stunden vorab angefragte Verlegungen sowie ein Nichterscheinen zu vereinbarten Coaching Sessions gelten, außer es liegt ein besonderer und wichtiger Grund hierfür in der Person der Coachees, wie bspw. plötzliche Erkrankung oder Trauerfall im Verwandtenkreis, vor, als geleistete Coaching Sessions und sind, gleich ob sie stattfinden oder nicht, vergütungspflichtig. Coachees haben bei Letzteren jedoch keinen Anspruch auf Erbringung der Coaching Leistungen.
(3) Gruppen Coaching Sessions werden zu konkreten von Marion Andreas vordefinierten Terminen abgehalten. Da jede Gruppen Coaching Session limitierte Plätze hat, gilt, dass die Teilnahme an einer Session bis 72 Stunden vorher kostenfrei auf einen anderen Termin einer Gruppen Coaching Session verlegt werden kann. Innerhalb von 72 Stunden vor dem Stattfinden der Gruppen Coaching Session sind im Falle ihrer Absage die gesamten vereinbarten Gebühren zu zahlen. Letzteres gilt auch bei Nicht-Erscheinen der Coachees ohne Absage oder Verlegung.
(4) Ungeachtet des Vorgenannten bleibt es Coachees gestattet, den Nachweis zu erbringen, dass Marion Andreas trotz der Erfüllung der zuvor genannten Fristen, die zu einem vergütungspflichtigen Verfall der entsprechenden Coaching Sessions führen, einen geringeren oder auch gar kein Schaden erlitten hat. Sollte dieser Beweis gelingen, können trotz Erfüllung der zuvor genannten Fristen die verfallenen Coaching Sessions nachgeholt werden.


9. Keine Therapie

(1) Die Coaching Leistungen stellen keine Therapie, insbesondere keine Psychotherapie sowie auch sonst keine medizinischen Leistungen dar. Mit den Coaching Leistungen möchte Marion Andreas Coachees auf ihrem individuellen Weg unterstützen.
(2) Eine Garantie dafür, dass der von den Coachees gewünschte Veränderung durch die Coaching Leistungen auch eintritt, kann Marion Andreas daher leider nicht geben. Das Coaching ist jedoch so angelegt und ausgerichtet, dass Coachees entsprechende individuelle Ratschläge mit an die Hand bekommen, die sie in eigener Verantwortung umsetzen können.


10. Vertraulichkeit

(1) Sämtliche im Rahmen der Coaching Leistungen besprochenen Inhalte sind vertraulich. Die Vertraulichkeit gilt zeitlich unbeschränkt fort. Ausnahmen bestehen, wenn akute Selbst- oder Fremdgefährdung erkennbar ist.
(2) Die Parteien behandeln Geschäftsgeheimnisse gem. GeschGehG vertraulich und ergreifen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen (z. B. Zugangsbeschränkungen, Verschlüsselung, Need-to-know-Prinzip). Bei Vertragsende werden auf Verlangen Unterlagen und Dateien gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

11. Datenschutz

(1) Marion Andreas erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, über die Marion Andreas während der Erbringung der Coaching Leistungen Kenntnis erhält zum Zwecke der Durchführung der Coaching Leistungen. Alle Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Coaching Vertrages durch mich finden sich in meiner Datenschutzerklärung, die jederzeit unter https://www.the-marion-andreas.de/datenschutz abrufbar ist.
(2) Sollte für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten eine datenschutzrechtliche Einwilligung erforderlich sein, so wird diese vor dem Beginn der Verarbeitung entsprechender Daten eingeholt.


12. Haftung

(1) Marion Andreas haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung haftet Marion Andreas bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich übernommener Garantien.
(4) Die Haftung von Marion Andreas für ein eigenverantwortliches Verhalten der Coachees während oder nach den Coaching Leistungen, das ggf. durch Inhalte der Coaching Leistungen animiert wurde, ist, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Haftungsbestimmungen, ausgeschlossen. Das bedeutet, dass Coachees voll und eigenständig für sämtliche Verhaltensweisen im Zusammenhang mit meinen Coaching Leistungen verantwortlich sind.


13. Geltendes Recht & Gerichtsstand

(1) Für sämtliche aus und im Zusammenhang mit dem Coaching Vertrag entstehender Rechte und Ansprüche gilt, sofern nicht zwingendes Gesetzesrecht Vorrang hat, das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(3) Es gelten die gesetzlichen Regelungen über das jeweils zuständige Gericht.


14. Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Coaching AGB oder des Coaching Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen des Coaching Vertrages hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Coaching AGB oder des Coaching Vertrages sowie sämtlicher Zusätze zum Coaching Vertrag wie Vereinbarungen in Angeboten, Vergütungsabsprachen etc. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail ausreichend).